"Die Aufgabe des Kirchenvorstandes besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden.
Kurz gefasst: Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Gemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann."