Unsere Kirchengebäude sind in erster Linie ein Ort der Besinnung und des Gottesdienstes. In einigen Fällen stellen wir sie Gruppen für Veranstaltungen zur Verfügung, die zum Charakter der Kirche passen (z.B. Konzerte mit sakraler Musik).
Wird für die Veranstaltung Eintritt verlangt oder im Nachhinein für den Veranstalter "freiwillig" gesammelt, erhebt der zuständige Kirchenvorstand eine Miete.
Ist die Veranstaltung kostenlos für die Besucher, kann der Kirchenraum in der Regel mietfrei genutzt werden. Im Anschluss darf gerne für einen karitativen Zweck, den der Veranstalter bestimmen kann,
gesammelt werden.